Grundsatzerklärung zum Thema Menschenrechte und Umwelt

Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte:

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen.

Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an die international anerkannten 10 Prinzipien der Global Compact der Vereinten Nationen und die Anforderungen der Sustainable Development Goals (SDG) aus. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) fließt mit ein.

Die KWS hat verpflichtend für alle Unternehmen der Gruppe folgende Richtlinien mit menschenrechtlichem Bezug in Kraft gesetzt, die ebenfalls Grundlage unseres Handelns sind:

  • Code of Conduct
  • Verhaltenskodex für Geschäftspartner
  • Verfahrensanweisung „Bestechung und Korruption“

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.
Wir erkennen an, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen können.
Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und legen den Fokus unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse insbesondere auf folgende Menschenrechtsthemen, die wir als wesentlich für unser Unternehmen erachten.
In diesen Themenfeldern sehen wir die größten Risiken negativer Auswirkungen auf Menschen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten an unseren Standorten und in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten stehen:

  • Zwangs- und Kinderarbeit
  • Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Diskriminierung in jeglicher Form (z. B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer Herkunft,
  • Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen

In unseren Bemühungen um die Achtung der Menschenrechte stehen für uns folgende Personengruppen im Fokus, da deren Menschenrechte durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell gefährdet sind:

  • Eigene Mitarbeitende an unseren Standorten inklusive Auszubildende, Zeitarbeitende und Praktikant*innen
  • Mitarbeitende von Geschäftspartnern
  • Personengruppen in unserer direkten Lieferkette: Mitarbeitende von Dienstleistern und direkten Lieferanten
  • Personengruppen in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette: Mitarbeitende von Kunden, Menschen im Umfeld der Produkte und Dienstleistungen

Risikoanalyse und Umsetzung

Die Achtung der Menschenrechte ist für uns ein wesentlicher Aspekt und die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten wird daher stetig überprüft. Bei Bedarf findet eine Anpassung der Betrachtung in Abhängigkeit sich ändernder Bedingungen sowie unserer Geschäftsaktivität statt:

  • Die Achtung der Menschenrechte haben wir über menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren direkten Lieferanten festgelegt.
  • Relevante Menschenrechtsthemen und potenziell Betroffene unserer Geschäftstätigkeit sowie von direkten Geschäftsbeziehungen werden von uns über die eingeführten Prozesse erkannt. Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen durch unsere Dienstleistungen findet in unserem unternehmens-weites Risiko- und Lieferantenmanagement ihren Platz.
  • Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen wird jährlich und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils oder der Geschäftsaktivitäten, sofern erforderlich, aktualisiert.
  • Die Ergebnisse aus den Betrachtungen nutzen wir als Grundlage zur Erstellung nötiger Anpassungen interner Vorschriften und Prozesse, sowie für Schulungen, die die geänderten Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse und -pflichten vermitteln. 

Durch die vertragliche Verpflichtung unserer Lieferanten sich an nationale und internationale Gesetze, die einen menschenrechtlichen Bezug haben, zu halten und auch bei deren eigenen Geschäftspartnern auf menschenrechtsbezogene Risiken zu achten, geben wir die Verpflichtung der Einhaltung nach Außen.

Wirksamkeitskontrolle:

Kontrollen werden wir einmal jährlich bzw. anlassbezogen durchführen, um zu überprüfen, ob unsere Maßnahmen, die wir zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen umgesetzt haben, ihre Wirksamkeit erzielt haben. Mechanismen zur Unterstützung sind Lieferantenbewertungen und in besonderen Fällen Lieferantenaudits.

Beschwerdemechanismus:

Um Informationen über Menschenrechtsverletzungen zu erhalten, haben wir ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagementsystem eingerichtet. Dieses ist so konzipiert, dass es intern und extern zugänglich ist. Meldungen, die uns über das Beschwerdesystem erreichen, werden unverzüglich bearbeitet. Eine neutrale Person, die zuständig ist, klärt den angegebenen Sachverhalt auf.

Abhilfe:

Falls Bedenken oder Verstöße von unseren Interessenpartner uns gegenüber geäußert werden, gehen wir dem Verdacht nach. Unsere Reaktion wird in angemessener Weise ausfallen und es wird mit Korrekturmaßnahmen gegengesteuert.
Sollte bei uns der Verdacht aufkommen, dass unsere Arbeit beim Kunden zu Menschenrechtsverletzungen führt, werden wir alle betroffenen Partner konsultieren und wenn nötig, darauf reagieren.
Bei einem Verdacht innerhalb unserer Organisation wird es eine genaue Überprüfung geben.
Verdachtsfälle bei unseren Lieferanten werden angesprochen und durch Zusammenarbeit eine sorgfältige Aufklärung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durchgeführt.
Ist die Menschenrechtsverletzung allerdings so gravierend, dass wir eine sofortige Beseitigung der Verletzung fordern müssen, aber eine Nichtreaktion des Lieferanten vorliegt, behalten wir uns eine Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

Berichterstattung:

Das Unternehmen KWS informiert mit Bezug zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wie folgt:

  • Jahresbericht an BAFA im Rahmen des LkSG
  • Jahresbericht auf der jeweiligen Internetseite

Verantwortlichkeit:

Für die Einhaltung und Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen, sowie der Aufklärung bei Verdachtsfällen und Verstößen ist die verantwortliche Person, Herr Christian Schlaghecke, QMB, von der Geschäftsführung eingesetzt worden. Die Person handelt unabhängig, unparteilich und immer in Absprache mit den betroffenen Abteilungen.
Über die Arbeit der verantwortlichen Person informiert sich die Geschäftsführung mindestens einmal im Jahr.

Weiterentwicklung:

Für eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Prozesse und damit verbunden die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten leisten wir unseren Beitrag, indem wir uns permanent weiterentwickeln.